Denkmalgeschützte Objekte
Renovation eines alten Bauernhauses aus dem Jahr 1825
Das alte Wohnhaus am Rand von Dübendorf war dem Abriss geweiht, da die reformierte Kirchengemeinde die Kosten für die Renovation des schützenswerten Gebäude nicht tragen konnte. Die Stiftung Baukultur übernahm das Gebäude im Baurecht und konnte so die Erhaltung des alten Hauses gewährleisten.